Indigene Völker in Brasilien und die Gefahr der Aushöhlung ihrer verfassungsmäßigen Rechte
Roberto Antonio Liebgott, Ivan Cesar Cima, Porto Alegre
Übersetzung: Claudio Moser
Hierbei geht es vor allem um das so genannte „Marco Temporal“. Danach hat der Schutz indigener Gebiete nur noch zu gelten, wenn diese bis zu einem festgelegten, bestimmten Zeitpunkt bereits als indigene Gebiete anerkannt waren.
Die Rechte der indigenen Völker in Brasilien und die Herausforderungen bei ihrer Umsetzung
Am 5. Oktober 1988 wurde die brasilianische Bundesverfassung verkündet. Darin wurden die Grundrechte aller Menschen als dauerhafte Garantien festgelegt (Artikel 5 bis 17 der Verfassung). Diese ergänzen die Menschenrechte – auf Leben, Freiheit, Gleichheit, freie Meinungsäußerung und Sicherheit –, die zwingend anerkannt, akzeptiert und angewendet werden müssen.
Der Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass die Grundrechte Teil der Verfassungsordnung eines Landes sind, während die Menschenrechte supranational sind, unabhängig davon, ob sie in der Gesetzgebung eines bestimmten Landes enthalten sind oder nicht. Wir können sagen, dass beide die grundlegenden individuellen, kollektiven, sozialen, kulturellen und politischen Rechte bilden. Zu den wichtigsten Eigenschaften der Grundrechte gehören unter anderem deren Unveräußerlichkeit, Unverjährbarkeit, Unverletzbarkeit und Unverzichtbarkeit.
Wir präsentieren diese kurze einführende Argumentation zu Grund- und Menschenrechten, gestützt auf die Überlegungen des Juristen José Afonso da Silva, um die in den Artikeln 231 und 232 der Bundesverfassung verankerten Rechte der indigenen Bevölkerung zu behandeln, die in den letzten Jahren Gegenstand von Streitigkeiten, Neuinterpretationen und sogar Ablehnung durch Richter, Politiker, Unternehmer und Regierungsvertreter waren.
Art. 231 besagt: „Den Indigenen werden ihre soziale Organisation, ihre Bräuche, Sprachen, Glaubensvorstellungen und Traditionen sowie ihre ursprünglichen Rechte auf die von ihnen traditionell bewohnten Gebiete anerkannt, wobei es Aufgabe des Bundes ist, diese Gebiete zu demarkieren, zu schützen und alle ihre Güter zu respektieren.“
Die Paragraphen § 1, § 2 und § 4 desselben Artikels lauten:
§ 1 – Als traditionell von den Indigenen bewohnte Gebiete gelten diejenigen, die von ihnen dauerhaft bewohnt werden, die sie für ihre produktiven Tätigkeiten nutzen, die für die Erhaltung der für ihr Wohlergehen notwendigen Umweltressourcen unerlässlich sind und die für ihre physische und kulturelle Reproduktion gemäß ihren Gebräuchen, Sitten und Traditionen notwendig sind.
§ 2 – Die traditionell von den Indigenen bewohnten Gebiete sind für ihren dauerhaften Besitz bestimmt, wobei ihnen das ausschließliche Nutzungsrecht an den dort vorhandenen Reichtümern des Bodens, der Flüsse und Seen zusteht.
§ 4 – Die in diesem Artikel genannten Gebiete sind unveräußerlich und unverfügbar, und die Rechte daran sind unverjährbar.
Art. 232 garantiert den Völkern die Ausübung ihrer vollen Rechtsfähigkeit, da sie bis zur Verfassung von 1988 unter Vormundschaft standen und als relativ unfähig behandelt wurden. Der Artikel besagt, dass „die Indigenen, ihre Gemeinschaften und Organisationen legitime Parteien sind, um zur Verteidigung ihrer Rechte und Interessen vor Gericht zu gehen, wobei die Bundesstaatsanwaltschaft in alle Verfahrenshandlungen eingreift.”
Wie man sieht, sind die Verfassungsnormen absolut klar, ohne dass große Ausführungen oder Interpretationen zu diesen Garantien erforderlich wären. Die Grund- und Menschenrechte stehen in vollem Einklang mit den Verfassungsgrundsätzen in Bezug auf die indigenen Völker. Es wird deutlich, dass sie zur Stärkung, Aufrechterhaltung und Anerkennung der Rechte der Indigenen als ursprüngliche, unveräußerliche, unübertragbare und unverjährbare Rechte beitragen. Diese konzeptionelle Verbindung bekräftigt die Logik der juristischen Interpretation, die bis heute gilt, wonach die Grundlagen der indigenen Rechte mit dem Indigenat verbunden sind, d. h. mit der Anerkennung des Rechts auf Land als ursprüngliches Recht. Aus Gründen der Kohärenz und im Einklang mit den Grundrechten sollte diese Perspektive vom Obersten Gerichtshof stets befolgt werden.
Wenn wir die Grundrechte und die Positionen der Richter des Obersten Bundesgerichts (STF) in Bezug auf indigene Völker zugrunde legen, wird deutlich, dass eine juristische These, die darauf abzielt, die Verflechtung zwischen Grundrechten, Menschenrechten und indigenen Rechten aufzuheben, haltlos sein dürfte. Daher sollte die These des „Marco Temporal“, die darauf abzielt, der Anerkennung des Rechts auf Abgrenzung indigener Gebiete in Brasilien zeitliche Grenzen zu setzen, in Hinblick auf die Bundesverfassung von 1988 keine Geltung haben. Demnach könnten die Völker nämlich nur dann Studien zur Identifizierung und Abgrenzung von Flächen beantragen, wenn sie diese zum Zeitpunkt der Verkündung der Verfassung (5. Oktober 1988) besetzt hätten oder zumindest physisch oder rechtlich um sie gestritten hätten.
Nach Einschätzung von Indigenisten, Juristen, indigenen Führungspersonen und der Bundesstaatsanwaltschaft ist dies eine perverse These, da hiermit Gewalttaten, die in der Geschichte gegen die Völker verübt worden sind, legalisiert und legitimiert werden. Darüber hinaus berücksichtigt sie nicht die Tatsache, dass die Indigenen bis 1988 unter staatlicher Vormundschaft standen und keine Autonomie hatten, um ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen.
Das Manöver hinter der These des „Marco Temporal“ stützt sich auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zum Indigenengebiet Raposa Serra do Sol. Zwar erklärte das Gericht das entsprechende Demarkationsverfahren für gültig, legte aber 19 Bedingungen für diesen speziellen Fall fest, die allerdings nicht für andere Fälle bindend waren. Trotz der Klarheit dieser Einschränkung wurde diese Entscheidung in der Politik gegenüber indigenen Völkern und in Teilen der Justiz fälschlicherweise verallgemeinert. Seitdem ist sie Bestandteil zahlreicher politischer und sozialer Kampagnen gegen die Rechte der Indigenen und hat zu Übergriffen und Gewalt gegen Gemeinschaften im ganzen Land geführt.
Im Jahr 2019 begann der Oberste Gerichtshof mit dem Verfahren der allgemeinen Rechtsauslegung (RE 1.017.365) zur Feststellung der Verfassungsmäßigkeit der These des „Marco Temporal“. Das Verfahren befasste sich mit dem vom indigenen Volk der Xokleng beanspruchten Gebiets Ibirama La Klaño, das im Laufe des 20. Jahrhunderts drastisch verkleinert worden war. Die Indigenen haben nie aufgehört, Anspruch auf das Gebiet zu erheben, das durch anthropologische Studien der Nationalen Behörde für Indigene Völker FUNAI identifiziert und vom Justizministerium als Teil ihres traditionellen Landes erklärt wurde. Auf der Grundlage von Art. 232 wurde die Xokleng-Gemeinschaft als Partei in das Verfahren aufgenommen.
Es wurde erwartet, dass die Entscheidung eine Rechtsgrundlage für Verfahren zu indigenen Gebieten in allen Instanzen der Justiz schaffen würde. Vor Gerichten gab es mehrere Besitzklagen im Zusammenhang mit Demarkationen sowie Gesetzesentwürfe, die darauf abzielten, verfassungsmäßige Rechte zu relativieren. Man ging davon aus, dass die Entscheidung die indigenen Politiken auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene harmonisieren und Orientierung bieten könnte.
In Anerkennung der allgemeinen Auswirkungen räumte der Oberste Gerichtshof die Notwendigkeit einer endgültigen Lösung ein, da die Theorie des Indigenats gegenüber der These des „Marco Temporal“ diskutiert wurde. Das Indigenat ist seit der Kolonialzeit mit einer Gesetzgebungstradition verbunden, die die Rechte der Indigenen auf ihr Land als ursprünglich, d. h. älter als den Staat selbst, anerkennt. Die Verfassung von 1988 folgt dieser Tradition und garantiert den Indigenen „die ursprünglichen Rechte auf die Gebiete, die sie traditionell bewohnen”. Der Stichtag des „Marco Temporal“ hingegen ist eine restriktive Auslegung, die ein begrenzendes Basisdatum durchsetzen will, wodurch die verfassungsmäßige Reichweite ausgehöhlt und die Logik der Grundrechte, die sich auf die Zukunft beziehen sollten, umgekehrt wird.
Es bestand Zuversicht, dass das Oberste Gericht die Unvereinbarkeit zwischen den Verfassungsgrundsätzen und der falschen These des „Marco Temporal“ anerkennen würde. Die Verfassungsrechte der indigenen Völker sind ebenso wie die Grundrechte aller Menschen unveräußerlich, unantastbar und unverjährbar. Dieses Urteil war für das Oberste Gericht eine Möglichkeit, Gerechtigkeit zu üben und die Rechtsunsicherheit zu beseitigen, die indigene Völker betrifft und Konflikte und Gewalt im ganzen Land schürt.
Die juristische Sichtweise gegen den „Marco Temporal“
Das Urteil im Verfahren der allgemeinen Rechtsauslegung RE 1.017.365, das im Jahr 2019 begann, wurde erst am 27. September 2023 teilweise abgeschlossen, da die Klagen auf Klarstellung noch zu beurteilen sind. Darin wurde die These des „Marco Temporal“ abgelehnt, aber die Richter legten eine These mit dreizehn Punkten fest.
Damals festigte das Gericht die Auffassung, dass der verfassungsmäßige Schutz der ursprünglichen Rechte an den traditionell von indigenen Völkern bewohnten Gebieten weder von ihrer Anwesenheit in diesem Gebiet am 5. Oktober 1988 noch von Landkonflikten, die lange vor dem Stichdatum begannen, abhängt. Das Oberste Gericht erklärte daher die These des „Marco Temporal“ für verfassungswidrig, was dieser Debatte in der Justiz ein Ende hätte setzen können.
Der Oberste Gerichtshof bekräftigte, dass die Rechte der Indigenen originäre Rechte sind, d. h. bereits vor der europäischen Kolonialisierung bestanden. Er erkannte außerdem an, dass indigene Gebiete diejenigen sind, „die von ihnen dauerhaft bewohnt werden, die sie für ihre produktiven Aktivitäten nutzen, die für die Erhaltung der für ihr Wohlergehen notwendigen Umweltressourcen unerlässlich sind und die für ihre physische und kulturelle Reproduktion gemäß ihren Bräuchen, Sitten und Traditionen notwendig sind”.
Das Gerichtsurteil ermöglicht die Überprüfung der Grenzziehung bei bereits vorgenommenen Demarkationen. Sie sieht jedoch für die Überprüfung eine Verjährungsfrist von fünf Jahren ab der vom Staatspräsidenten freigegeben Bestätigung der erfolgten Demarkation des indigenen Landes vor. Es ist allerdings zu beachten, dass die bis zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung (27. September 2023) bereits bei der FUNAI eingereichten Anträge auf Überprüfung sowie die laufenden Gerichtsverfahren ohne endgültige Entscheidung gültig bleiben und nicht der Verjährungsfrist unterliegen.
Das Oberste Gericht war auch der Ansicht, dass der Umweltschutz mit der traditionellen Besiedlung durch Indigene vereinbar ist, da er sicherstellt, dass die Gemeinschaften die Gebiete für Subsistenzaktivitäten in Übereinstimmung mit ihren Praktiken nutzen, die keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt haben.
Ein weiterer hervorgehobener Punkt war der „deklaratorische“ Charakter der indigenen Rechte, d. h., dass es sich dabei nicht um Rechte handelt, die durch die Verfassung geschaffen wurden, sondern um bereits zuvor bestehende und voll wirksame Rechte. Obwohl dies in der These nicht ausdrücklich erwähnt wird, betonte das Gericht, dass diese Rechte zu den in Artikel 5 der Bundesverfassung von 1988 vorgesehenen Grundrechten gehören.
Der Oberste Gerichtshof bekräftigte auch, dass indigene Gebiete für die ausschließliche Nutzung durch indigene Völker bestimmt sind und jegliche Ausbeutung durch Dritte untersagt ist.
Ein weiterer wichtiger Aspekt war die Anerkennung der vollen Rechtsfähigkeit indigener Völker, wie bereits in Artikel 232 der Verfassung vorgesehen. Somit müssen diese in allen Gerichtsverfahren – gegen oder zugunsten der Gemeinschaften – als legitime Parteien betrachtet werden. Das Fehlen dieser Beteiligung führt zur Nichtigkeit der Verfahren, in denen sie Schaden erlitten haben.
Das Gerichtsurteil bekräftigt zudem das (bereits in der Verfassung vorgesehene) Recht auf Entschädigung für Gebäude oder sonstige Infrastruktur derjenigen, die im guten Glauben, d. h. ohne zu wissen, dass es sich um indigenes Land handelt, darauf gesiedelt oder gewirtschaftet hatten. Das gilt auch für diejenigen, die vor diesem Hintergrund legitime Eigentumsrechte erworben hatten und daher Anspruch auf Entschädigung für den Wert des Grundstücks.
In diesem Punkt wurde ein „umgekehrter Zeitrahmen” eingeführt, der festlegt, dass Entschädigungen nur dann gelten, wenn die Besetzung nach der Verfassung von 1988 erfolgte, sofern zum Zeitpunkt des Erwerbs keine indigene Bevölkerung anwesend war und keine konfliktive Enteignung stattfand. Der Besitzer kann jedoch eine administrative oder gerichtliche Überprüfung beantragen, wenn er den Betrag für unzureichend hält.
Die Entscheidungen in diesem Zusammenhang entsprachen den Forderungen des Agrarsektors und legten der Bundesregierung die Last für Entschädigungen auf. Werden diese nicht gezahlt, kann der Besitzer auf dem indigenen Land, das rechtlich betrachtet Eigentum des Bundes ist, bleiben und weiterhin Schäden am Territorium, am Leben und an der Lebensweise der indigenen Völker verursachen.
Das Gerichtsurteil bekräftigt außerdem, dass das Recht auf indigenes Land – anerkannt durch ein Demarkationsverfahren – nicht in Frage gestellt werden kann und bestätigt die Möglichkeit der Schaffung von indigenen Reservaten in Ausnahmefällen, wenn die Anwendung der verfassungsmäßigen Mechanismen zur Abgrenzung unmöglich ist. In diesen Fällen ist sogar eine direkte Einigung zwischen Bund, Bundesstaaten, Kommunen und indigenen Gemeinschaften zur Festlegung des Gebiets zulässig.
Es wurde betont, dass anthropologische Gutachten für den Nachweis der traditionellen Besiedlung von grundlegender Bedeutung sind und ein zentrales Element des detaillierten Berichts zur Identifizierung und Abgrenzung darstellen.
Die Herausforderungen für die indigenen Völker hinsichtlich des Zugangs zu noch nicht demarkierten oder regulierten Flächen werden größer sein als erwartet, insbesondere angesichts der durch das Gerichtsurteil eingeführten Bedingungen.
Warten auf eine endgültige Entscheidung: Gegner der Indigenen und das Gesetz 14.701
Der Sieg vor dem Obersten Gericht war zwar bedeutend, aber nicht endgültig. Am 28. Dezember 2023, schon in der sitzungsfreien Zeit, verabschiedete der Senat das Gesetz 14.701/2023, das in der Abgeordnetenkammer zuvor als Gesetzesvorschlag 490/2007 und im Senat als Projekt 2903/2023 verhandelt worden war. Die erste Fassung war bereits im September, wenige Tage vor Abschluss des Verfahrens vor dem Obersten Gericht, vom Senat verabschiedet worden, was eine ablehnende Haltung gegenüber den Rechten der indigenen Bevölkerung und eine Missachtung der Autorität des Obersten Gerichtshofs signalisierte.
Das Oberste Gericht ist als Hüter der Verfassung dafür verantwortlich, die Verfassungsnormen zu schützen und auszulegen, insbesondere Bestimmungen wie die Artikel 231 und 232, die als unveränderliche Klauseln zum Schutz der Rechte der indigenen Völker gelten. Das Gesetz 14.701, das als „Lei do Marco Temporal” bezeichnet wird, steht in direktem Widerspruch zu diesen Artikeln und führt zu einem schwerwiegenden institutionellen und verfassungsrechtlichen Konflikt.
Im Oktober 2023 legte Präsident Lula sein Veto gegen die schädlichsten Punkte des Gesetzes ein. Im Dezember hob der Kongress jedoch fast alle Vetos auf und verkündete das Gesetz, wobei er die Entscheidung des Obersten Gerichts und die verfassungsrechtlichen Grenzen ignorierte. In der Praxis sind die Behörden gezwungen, das Gesetz zu befolgen. Es ermöglicht anti-indigenen Gruppen, seine Anwendung in Verwaltungsakten der FUNAI, des Justizministeriums oder sogar in Gerichtsverfahren einzufordern, was zur Aufhebung von erfolgten Demarkationen oder zur Rückübertragung von Besitz von indigenen Gemeinschaften führt. Es ist letztlich die Wiedereinführung des Zeitrahmens in die brasilianische Gesetzgebung.
Während der Verhandlungen im Kongress zum Gesetzentwurf 490 wurden verschiedene weitere Bestimmungen aufgenommen, die den Rechten der Indigenen zuwiderlaufen und ein regelrechtes „Anti-Indigenen-Paket” bilden. Das schließlich vom Senat verabschiedete Gesetz 14.701/2023 schwächt den Demarkationsprozess, verhindert die Überprüfung von Grenzen, erlaubt wirtschaftliche Ausbeutung unter dem Deckmantel von „Partnerschaften”, erlaubt Großprojekte ohne vorherige Konsultation und öffnet Schlupflöcher für die Aufhebung bereits abgeschlossener Demarkationen.
Nach seiner Verabschiedung nahmen die Gewalttaten gegen indigene Völker zu, wie beispielsweise Angriffe auf die Avá Guaraní in Paraná, die Pataxó Hã-Hã-Hãe in Bahia und das Indigenengebiet Nhanderu Marangatu in Mato Grosso do Sul mit Ermordeten und Verletzten. Minister Gilmar Mendes hat trotz des Urteils des Obersten Bundesgerichts gegen den „Marco Temporal“ Schlichtungsgremien eingerichtet, die in der Praxis die Interessen des Agrobusiness begünstigten. Zwischen 2024 und 2025 hat die Bundesregierung fünf Indigenengebiete anerkannt und 11 Dekrete veröffentlicht, aber die Auswirkungen des Gesetzes und die zunehmende Gewalt bedrohen die Durchsetzung der verfassungsmäßigen Rechte.
Dieser Kontext führt zu rechtlicher und sozialer Unsicherheit, da Richter und Verwaltungsbeamte mit widersprüchlichen Vorgaben konfrontiert sind: dem geltenden, aber verfassungswidrigen Gesetz 14.701 und der endgültigen Entscheidung des Obersten Bundesgerichts zu diesem Thema. Bis es für verfassungswidrig erklärt wird, bleibt das Gesetz in Kraft und verstärkt die Verletzlichkeit und Unsicherheit, mit der alle indigenen Völker in Brasilien konfrontiert sind.
Verfassungsmäßige Rechte weiter bedroht
Das Ministerium für indigene Völker stattet zwar Besuche in Regionen ab, die von Landkonflikten, Landbesetzungen und Problemen betroffen sind, und vermittelt auf internationale Reisen den Eindruck Maßnahmen zugunsten der Indigenen zu ergreifen. In Wirklichkeit gibt es jedoch keine konkreten Maßnahmen, die die verfassungsmäßigen Rechte der indigenen Völker, insbesondere das Recht auf Land, gewährleisten. Parallel dazu führt das Ministerium für indigene Völker Verhandlungen mit der Exekutive, der Legislative, der Judikative und Vertretern der Agrarindustrie, um das Fehlen wirksamer politischer Maßnahmen auszugleichen.
Im Bereich der indigenen Bildung gibt es bisher keine nennenswerten Fortschritte. Die Regierung beschränkte sich auf Studien über die Gründung einer Indigenen Universität und die Durchführbarkeit eines distriktbezogenen Systems; ohne das staatliche Bildungsmodell zu überwinden, das weiterhin den größten Teil der schulischen Maßnahmen bestimmt.
Im Gesundheitsbereich drängten Teile der Privatwirtschaft auf die Einrichtung der Agência Brasileira de Apoio à Gestão do Sistema Único de Saúde (AgSUS), einer öffentlich-privaten Einrichtung zur Verwaltung der Gesundheitsversorgung für Indigene. Diese Maßnahme erfolgte ohne vorherige Konsultation der indigenen Gemeinschaften und schwächt tendenziell die Sondergesundheitsbezirke für Indigene (DSEIs), was Raum für die Privatisierung der Gesundheitsversorgung geben könnte. Unterdessen gibt es erhebliche Lücken bei den Grundversorgungsleistungen: Mangel an Personal vor Ort, reduzierte Präventionsmaßnahmen und fehlende Investitionen in die Grundversorgung, was in vielen Dörfern zu Wasserknappheit und Verschmutzung durch Pestizide führte.
Auch der Schutz der Territorien blieb unzureichend. Holzfäller, Goldgräber, Fischer und Vertreter der organisierten Kriminalität intensivierten ihre Aktivitäten in indigenen Gebieten, darunter auch in isolierten Gegenden. Illegale Goldminen auf dem Gebiet der Yanomami und der Druck auf die Völker der Munduruku, Tembé und Turiwara nahmen sogar in bereits demarkierten oder in der Regulierung befindlichen Gebieten zu. Dieses Szenario verschärfte sich durch Dürren und Brände im Amazonasgebiet und im Pantanal, die zu ökologischen und ökologischen Zerstörungen führten.
Vor diesem Hintergrund nahmen physische Gewalt und Drohungen zu. Eindringlinge schlugen, folterten und ermordeten Indigene in verschiedenen Bundesstaaten, ohne dass sie zur Rechenschaft gezogen oder Ermittlungen gegen sie eingeleitet wurden. Im Westen von Paraná wurden acht Indigene durch Schüsse verletzt, ohne anschließend angemessene medizinische Versorgung zu erhalten, so dass die Kugeln in ihren Körpern stecken blieben. Dies macht die Vorurteile und vorsätzliche Unterlassung seitens der Behörden deutlich.
Ausblick
Die Analyse der letzten Jahre zeigt, dass die indigenen Völker Brasiliens weiterhin einer anhaltenden Offensive gegen ihre verfassungsmäßigen Rechte ausgesetzt sind. Trotz des Sieges vor dem Obersten Gerichtshof, der die Verfassungswidrigkeit des Zeitrahmens bekräftigte, zeigen die Verabschiedung und Beibehaltung des Gesetzes 14.701/2023 die Strategie von Teilen des Staates und der Gesellschaft, Rückschritte durchzusetzen und historische Errungenschaften zu untergraben. Die Widersprüche zwischen der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs und der vom Nationalkongress verabschiedeten Gesetzgebung offenbaren ein Bild der Rechtsunsicherheit, das zusammen mit der täglichen Gewalt in den Gebieten die Völker neuen Zyklen des Leidens und des Widerstands aussetzt.
Gleichzeitig verstärken die Unterlassung und die Einschränkungen öffentlicher Maßnahmen in lebenswichtigen Bereichen – wie Gesundheit, Bildung und territorialer Schutz – das Gefühl, allein gelassen zu werden, und die Wahrnehmung, dass der Kampf der indigenen Bevölkerung weiterhin gegen Machtstrukturen geführt wird, die von lebensbedrohlichen wirtschaftlichen und politischen Interessen geprägt sind.
Angesichts dieses Szenarios muss bekräftigt werden, dass die Verfassung von 1988 die ursprünglichen Rechte der indigenen Völker nicht nur anerkannt, sondern sie zu unveräußerlichen, unverjährbaren und unantastbaren Grundrechten erhoben hat. Sie zu missachten bedeutet daher, die demokratische Ordnung selbst zu missachten. Der Kampf der indigenen Völker, der durch jahrhundertelangen Widerstand gestützt wird, bleibt ein ethischer und politischer Maßstab für die gesamte brasilianische Gesellschaft: Ohne die Achtung der Territorien, Kulturen und Lebensweisen der Ureinwohner gibt es keine Möglichkeit für uneingeschränkte Demokratie, soziale Gerechtigkeit oder eine nachhaltige Zukunft.
Roberto Antonio Liebgott, Missionar des Cimi Regional Sul, Abschluss in Philosophie an der Fakultät für Philosophie Nossa Senhora da Imaculada Conceição (Fafimc) und in Rechtswissenschaften an der Päpstlichen Katholischen Universität von Rio Grande do Sul (PUC-RS).
Ivan Cesar Cima, Missionar des Cimi Regional Sul, Abschluss in Agrarwissenschaften an der Universidade Comunitária da Região de Chapecó (UNOCHAPECÓ) und Master in Umweltwissenschaften durch das Postgraduiertenprogramm in Umweltwissenschaften (PPGA) der Comunitária da Região de Chapecó (UNOCHAPECÓ).
BrasilienNachrichten 172/2025

